Barrierefreie Website nach BFSG: Wir prüfen, was gilt, und setzen es um
Seit Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz von vielen Unternehmen barrierefreie Webseiten und Online-Shops. Wir klären mit Ihnen, ob Ihr Angebot betroffen ist, und setzen Barrierefreiheit direkt im Code um. Keine Overlay-Widgets, keine Beratungsschleifen ohne Ergebnis.
Website barrierefrei: Wer unter die BFSG-Pflicht fällt
Sind wir betroffen? Der Selbst-Check
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Ob Ihre Webseite darunter fällt, lässt sich in den meisten Fällen anhand weniger Merkmale einordnen.
Online-Shop oder Buchung?
Das Gesetz gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Wer Endkund:innen online Verträge abschließen lässt (Kauf, Buchung, Terminvereinbarung mit Vertragscharakter, Abo), fällt in der Regel darunter.
Reine Info-Webseite?
Webseiten, die nur informieren (Leistungen, Referenzen, Kontakt), fallen nach überwiegender Einschätzung nicht unter das BFSG. Ein einfaches Kontaktformular ändert daran meist nichts; je näher ein Formular am Vertragsabschluss ist, desto eher greift das Gesetz.
Reines B2B-Geschäft?
Das BFSG schützt Verbraucher:innen. Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, sind nicht erfasst. Entscheidend ist das tatsächliche Angebot, nicht die Zielgruppen-Beschreibung im Marketing.
Kleinstunternehmen?
Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Hersteller von Produkten gilt diese Ausnahme nicht.
Übergangsfrist?
Für Webseiten und Shops gibt es keine allgemeine Schonfrist. Die oft zitierte Frist bis 2030 betrifft nur Sonderfälle wie Altverträge und bereits eingesetzte Produkte.
Nicht betroffen? Trotzdem wertvoll.
Barrierefreiheit erschließt Reichweite: Ein erheblicher Teil der Bevölkerung ist auf gut bedienbare Webseiten angewiesen, dauerhaft oder situativ. Vieles davon deckt sich mit dem, was Suchmaschinen und KI-Suche ohnehin belohnen.
Barrierefreiheit der Website prüfen lassen
Einordnung statt Verunsicherung
Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Ob das BFSG im Einzelfall gilt, hängt von Details des Angebots ab; im Zweifel gehört die Frage zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
Was wir leisten: die technische Bestandsaufnahme, eine klare Einschätzung aus der Praxis und die vollständige Umsetzung. Wir sagen Ihnen auch, wenn Ihr Angebot nach unserer Einschätzung nicht betroffen ist, statt Ihnen ein Compliance-Paket zu verkaufen.
BFSG-Anforderungen: EN 301 549 und WCAG 2.1 AA
Was das Gesetz verlangt
Für betroffene Webseiten und Shops konkretisiert sich das BFSG in technischen Normen und Pflichten.
EN 301 549 als Maßstab
Die europäische Norm beschreibt, wann digitale Angebote als barrierefrei gelten. Für Webinhalte verweist sie auf die WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Eine aktualisierte Fassung mit WCAG 2.2 ist in Arbeit; wer heute nach 2.1 AA baut, ist auf dem richtigen Stand.
Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust
Die vier WCAG-Prinzipien übersetzen sich in konkrete Anforderungen: ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte, vollständige Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokus-Zustände, korrekte Überschriften-Hierarchie, verständliche Formulare, sauberes semantisches HTML.
Barrierefreiheitserklärung
Betroffene Dienstleister stellen Informationen zur Barrierefreiheit ihres Angebots bereit, nach Anlage 3 des BFSG. Die Erklärung beschreibt, wie die Anforderungen erfüllt werden, und muss aktuell gehalten werden.
Marktüberwachung
Seit Herbst 2025 überwacht eine zentrale Stelle der Bundesländer (MLBF in Magdeburg) die Einhaltung. Daneben können Verstöße wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden; seit Ende 2025 passiert das spürbar häufiger.
Overlay-Tools und BFSG-Konformität
Warum Overlay-Widgets das Problem nicht lösen
Ein Klick, ein Skript, fertig barrierefrei: So bewerben Overlay-Tools ihre Widgets. Die Realität sieht anders aus.
Overlays legen eine Bedienleiste über die Seite, ändern aber nichts am Quellcode, in dem die Barrieren stecken. Fehlende Alternativtexte, kaputte Überschriften-Struktur, nicht erreichbare Formulare bleiben bestehen. Die Überwachungsstellen von Bund und Ländern haben das in einer gemeinsamen Einschätzung klargestellt: Ein nicht barrierefreier Webauftritt wird durch ein Overlay nicht barrierefrei.
In der Praxis kommt es sogar vor, dass Overlays neue Barrieren schaffen, weil sie mit Screenreadern kollidieren oder die Tastaturnavigation stören. Wer sich auf ein Widget verlässt, hat die Anforderungen in der Regel nicht erfüllt, sondern nur überdeckt. Unsere Position ist deshalb einfach: Barrierefreiheit entsteht in Struktur, Markup, Design und Inhalt. Genau dort setzen wir an.
Barrierefreie Website erstellen lassen: Audit, Umsetzung, Erklärung
Was wir tun
Von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Prüfung: alle Bausteine, damit Ihre Webseite die Anforderungen erfüllt und erfüllbar hält.
Bestandsaufnahme und Audit
Wir prüfen Ihre Webseite gegen die WCAG 2.1 AA: automatisiert für die messbaren Kriterien, manuell für das, was Tools nicht sehen (Tastaturbedienung, Screenreader-Logik, verständliche Formulare, sinnvolle Alternativtexte). Das Ergebnis ist eine priorisierte Liste konkreter Befunde, kein Ampel-PDF.
Umsetzung im Code
Wir beheben die Befunde direkt in Theme, Templates und Komponenten: semantisches HTML, Überschriften-Hierarchie, Kontraste im Design-System, Fokus-Zustände, ARIA nur dort, wo es nötig ist. Auf WordPress genauso wie in Custom-Projekten. Als Webdesignagentur in München mit eigener Entwicklung setzen wir um, statt Empfehlungslisten zu übergeben.
Barrierefreiheitserklärung und Dokumentation
Wir erstellen die Barrierefreiheitserklärung nach Anlage 3 BFSG, dokumentieren den Konformitätsstand und benennen transparent, was noch offen ist. So entsteht ein belastbarer Nachweis gegenüber Marktüberwachung und Kundschaft.
Laufende Prüfung
Webseiten ändern sich: neue Inhalte, neue Features. Wir prüfen auf Wunsch regelmäßig nach und halten die Erklärung aktuell, damit die Konformität nicht mit dem nächsten Release endet.
Schulung der Redaktion
Barrierefreiheit endet nicht beim Code: Wir schulen Ihr Team, damit neue Inhalte barrierefrei bleiben, mit klaren Regeln für Alternativtexte, Überschriften und verständliche Linktexte.
Relaunch als Gelegenheit
Steht ohnehin ein Relaunch an, ist das der günstigste Zeitpunkt: Barrierefreiheit von Anfang an mitzubauen ist deutlich effizienter, als sie nachzurüsten. Wir planen beides zusammen.
Mehr erfahrenBarrierefreiheit, SEO und Performance
Barrierefreiheit und SEO gehören zusammen
Vieles, was das BFSG verlangt, deckt sich mit dem, was gute Suchmaschinen-Platzierungen tragen: saubere Überschriften-Struktur, semantisches HTML, Alternativtexte, schnelle Ladezeiten, verständliche Inhalte.
Screenreader und Suchmaschinen-Crawler lesen Webseiten auf ähnliche Weise, und KI-Suchsysteme zitieren bevorzugt Seiten, deren Struktur sie zuverlässig verstehen. Wer Barrierefreiheit im Code umsetzt, verbessert deshalb in der Regel auch Sichtbarkeit und Nutzerführung.
Diese Verbindung aus Barrierefreiheit, Performance und SEO ist unser Ansatz seit Jahren, nicht erst seit dem BFSG.
BFSG und barrierefreie Webseiten
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Kompakte Antworten zu Betroffenheit, Overlays, Normen und Ablauf, bevor wir gemeinsam auf Ihre Webseite schauen.
Gilt das BFSG auch für unsere Firmenwebseite ohne Online-Shop?
Reine Informations-Webseiten ohne Kauf-, Buchungs- oder Vertragsfunktionen fallen nach überwiegender Einschätzung nicht unter das BFSG. Sobald Verbraucher:innen über die Webseite Verträge anbahnen oder abschließen können, kann die Pflicht greifen. Wir prüfen Ihr Setup und empfehlen bei rechtlichen Zweifelsfällen die anwaltliche Prüfung.
Wir sind ein Kleinstunternehmen. Müssen wir trotzdem handeln?
Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind beim BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkt-Hersteller gilt die Ausnahme nicht. Unabhängig von der Pflicht profitieren auch kleine Webseiten von Barrierefreiheit: mehr erreichbare Kundschaft, bessere SEO-Grundlage.
Reicht ein Overlay-Widget für die BFSG-Konformität?
Nach Einschätzung der Überwachungsstellen: nein. Overlays ändern den Quellcode nicht, in dem die Barrieren stecken, und können sogar neue Barrieren schaffen, etwa durch Konflikte mit Screenreadern. Barrierefreiheit muss in Struktur, Markup und Design umgesetzt werden.
Was passiert bei einem Verstoß gegen das BFSG?
Die Marktüberwachung kann Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern verhängen, außerdem sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich und kommen in der Praxis vor. Wir halten nichts von Angstszenarien: Die sinnvolle Reaktion ist eine sachliche Bestandsaufnahme und ein priorisierter Umsetzungsplan.
Müssen wir WCAG 2.1 oder WCAG 2.2 erfüllen?
Die derzeit maßgebliche Norm EN 301 549 verweist auf die WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Eine aktualisierte Normfassung mit WCAG 2.2 ist in Vorbereitung. Wir setzen nach 2.1 AA um und berücksichtigen die 2.2-Kriterien bereits, wo das ohne Mehraufwand möglich ist.
Wie lange dauert es, unsere Webseite barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Zustand der Seite ab. Häufige Befunde wie Kontraste, Alternativtexte und Fokus-Zustände sind oft in wenigen Wochen behoben, tiefere Eingriffe in Templates und Komponenten brauchen länger. Nach dem Audit erhalten Sie eine priorisierte Liste mit realistischem Zeitrahmen.
Brauchen wir eine Barrierefreiheitserklärung?
Betroffene Dienstleister müssen Informationen zur Barrierefreiheit ihres Angebots bereitstellen, nach Anlage 3 des BFSG. Wir erstellen die Erklärung auf Basis des Audits und halten sie bei Änderungen aktuell.
Können wir Barrierefreiheit mit einem Relaunch verbinden?
Ja, das ist meist der effizienteste Weg. Beim Relaunch entsteht Barrierefreiheit von Anfang an im Design-System und in den Templates, statt nachträglich in gewachsenen Code eingearbeitet zu werden. Wir planen beides zusammen: Barrierefreiheit, Performance, SEO.
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